NIYU - Code of Conduct

Unternehmensverantwortung

Einleitung

NIYU bekennt sich zur eigenen unternehmerischen Verantwortung und damit einhergehend einer ökologisch, ökonomisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiter:innen setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Mit der Mitgliedschaft bei Leaders for Climate Action unterstreicht NIYU den Willen zur nachhaltigen Entwicklung.

Trotz unserer Größe im Wettbewerbsvergleich sind wir dennoch ein kleines Team, welches aus festen und freien Mitarbeiter:innen bestehend unterschiedliche Stärken, Schwächen, Fähigkeiten und Kompetenzen zusammenführt und hierbei eng miteinander arbeitet. Um langfristig miteinander zu funktionieren, ist das Leben und Pflegen einer offenen und ehrlichen Kultur zwingend nötig. Dieser offene Umgang ist für uns existentiell und auch klarer USP unseren Kunden, Projektpartnern und Mitstreitern gegenüber.

Unser Anspruch ist es, die Nachhaltigkeit mit dem Unternehmen zu verbinden sowie unseren Partnern und Kunden als glaubwürdiger Ansprechpartner zum Thema Nachhaltigkeit und Veranstaltungstechnik zur Seite zu stehen. Wir verstehen Nachhaltigkeit dabei im Sinne eines mehrdimensionalen, ganzheitlichen Ansatzes. Hierzu gehören sämtliche Belange der unternehmerischen Verantwortung. Als Basis der gemeinsamen Verständigung soll dabei dieser Code of Conduct dienen.

Dieser Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen Wirtschaft und Menschenrechte sowie die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.

Dieser Code of Conduct betrifft sowohl das Unternehmen NIYU als auch jede:n Mitarbeiter:in gleichermaßen. Die Richtlinie stellt dabei Mindestanforderungen auf. Die formulierten Anforderungen können dabei in weiteren Richtlinien ergänzt und vertieft werden. Dies betrifft sowohl Dokumente für rein interne Zwecke (Bsp.: Mitarbeiter:innen-Handbuch) als auch allgemein betriebsbezogene Richtlinien (Bsp.: Richtlinie zu Vielfalt und Inklusion).

 

Anforderungen an die Mitarbeiter:innen

Soziale Verantwortung

Menschenrechte

NIYU achtet, schützt und fördert die geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschen- und Kinderrechte (nachfolgend Menschenrechte) als fundamentale und allgemeingültige Vorgaben. NIYU lehnt jegliche Nutzung von Kinder-, Zwangs- und Pflichtarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ab. Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens, sondern selbstverständlich auch für das Verhalten von und gegenüber Geschäftspartnern. Die Mitarbeiter:innen sind angewiesen, die Menschenrechte als fundamentale Leitlinie zu achten und wachsam zu sein gegenüber Menschenrechtsverletzungen im eigenen Umfeld. Verletzungen oder der Verdacht von Verletzungen sind der Geschäftsführung anzuzeigen.

Faire Entlohnung

Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Entgelt für Überstunden muss in jedem Fall das Entgelt für reguläre Stunden übersteigen. Soweit das Entgelt nicht ausreicht, die Kosten des gewöhnlichen Lebensunterhalts zu decken und ein Mindestmaß an Rücklagen zu bilden, ist der Lieferant verpflichtet, das Entgelt entsprechend zu erhöhen. Den Arbeitnehmer:innen sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig.

Faire Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden und 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, während den Beschäftigten nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag einzuräumen ist. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht regelmäßig überschreiten.

Vereinigungsfreiheit

Das Recht der Arbeitnehmer:innen, Organisationen ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen, ist zu respektieren. In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, sind alternative Möglichkeiten eines unabhängigen und freien Zusammenschlusses der Arbeitnehmer zum Zweck von Kollektivverhandlungen einzuräumen. Arbeitnehmervertreter:innen sind besonders vor Diskriminierung zu schützen. Ihnen ist freier Zugang zu den Arbeitsplätzen ihrer Kolleg:innen zu gewähren, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte in gesetzmäßiger und friedlicher Weise wahrnehmen können.

Diskriminierungsverbot

Die Diskriminierung von Mitarbeiter:innen in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt z.B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.

 

Ökologische Verantwortung

Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser

Abwasser aus Betriebsabläufen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sollten Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren.

Umgang mit Luftemission

Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen sind vor ihrer Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln.

Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen

Jede:r Mitarbeiter:in befolgt die im Unternehmen definierte systematische Herangehensweise, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist.

Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen reduzieren

Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen im Unternehmen und die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie, sind zu reduzieren bzw. zu vermeiden.

Umgang mit Energieverbrauch und Energieeffizienz

Der Energieverbrauch ist zu überwachen und zu dokumentieren. Es sind wirtschaftliche Lösungen organisatorischer und technischer Art zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren.

Ökologische Planung

Als planendes Dienstleistungsunternehmen sind diese Ziele in den Produktionsprozessen der nachgelagerten Lieferantenketten in der Planung zu verbessern und in der Umsetzung kritisch zu hinterfragen.

Ethisches Geschäftsverhalten

Fairer Wettbewerb

Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten. Außerdem sind die geltenden Kartellgesetze anzuwenden, welche im Umgang mit Wettbewerbern insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, verbieten. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen.

Vertraulichkeit und Datenschutz

NIYU und jede:r Mitarbeiter:in verpflichten sich, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen des Auftraggebers, der Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen sind die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten.

Geistiges Eigentum

Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-How-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind.

Integrität, Bestechung und Vorteilnahme

Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen. NIYU verfolgt eine Null-Toleranz-Politik beim Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung. Die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze ist zu gewährleisten.

 

Umsetzung der Anforderungen

NIYU und jede:r Mitarbeiter:in sind verpflichtet und sollten andere dazu ermutigen, jede Sachlage zu melden, in der sie zu der begründeten Annahme gelangen, dass ein Verstoß oder ein potenzieller Verstoß gegen die Richtlinie, gegen andere Unternehmensrichtlinien oder gegen Gesetze oder Vorschriften vorliegt oder vorliegen könnte.

Vorbehaltlich der anwendbaren Gesetze wird jede:r Mitarbeiter:in, der/die gegen diese Richtlinie verstößt, disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Entlassung wegen Fehlverhaltens oder groben Fehlverhaltens unterworfen.

NIYU kann seine Beziehungen zu anderen Personen und Organisationen, die im Namen von NIYU auftreten, beenden, wenn diese gegen diese Richtlinie verstoßen.

 

Verabschiedet durch die Geschäftsführer (Berlin, den 03.07.2017 / Update 11.01.2021)

Nikolai Hocke (Geschäftsführer)

Thomas Hofmann (Geschäftsführer)