Jonas Krapf_Chief Sustainability Officer at NIYU

Die Veranstaltungsleitung ist die zwingend erforderliche Vertretung des Auftraggebers (Veranstalters) bzw. in Fällen, wo dies die Location selbst ist, des Betreibers der Veranstaltungsstätte. Sie ist eine natürliche Person, welche in Abstimmung mit dem Betreiber benannt werden muss. Zur Erinnerung:

Der Veranstalter, und somit die Veranstaltungsleitung, ist für alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe einer Veranstaltung verantwortlich. 

Die Veranstaltungsleitung muss nach §38 Abs. 2 MVStättVO (Muster-Versammlungsstättenverordnung) anwesend sein, wenn die VStättVO gilt und “Betrieb herrscht”, also wenn die Veranstaltungsstätte öffentlich zugänglich ist. Dies gilt insbesondere bei Besucherverkehr.

Handelt es sich nicht um eine Produktions- bzw. Veranstaltungsstätte im Sinne der UVV, so reicht eine gesamtverantwortliche Person (z.B. laut Kap. 2.1 DGUV | 215-310 eine Technische Leitung). 

Welche Aufgaben besitzt der Veranstaltungsleiter?

Sowohl die Versammlungsstättenverordnung wie auch die Unfallverhütungsvorschriften beschreiben den notwendigen Aufgabenbereich der Veranstaltungsleitung:

      • §38 Abs. 1-4 MVStättVO: Die Veranstaltungsleitung ist für die Vertretung und Wahrnehmung aller Betreiber und Veranstalterpflichten verantwortlich.
      • Sie prüft und überwacht sicherheitsrelevante, technische und haustechnische Einrichtungen und die Bedienung dieser (Auflistung siehe im Kapitel Qualifikationen).
      • Sie muss Gefährdungen frühzeitige erkennen und Maßnahmen einleiten.
      • Sie ist für die Kommunikation und Durchsetzung aller Sicherheitsvorschriften laut MVStättVO verantwortlich.
      • §16 DGUV V1: Die Veranstaltungsleitung stimmt alle Beteiligten (Haus, Sicherheit, Produktion) miteinander ab.
      • Sie übernimmt die Kommunikation mit den BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).
      • Sie erstellt Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen.
      • Sie sorgt sich um die Genehmigungsplanung.

Abbildung in Anlehnung an “Technische Leitung, Veranstaltungsleitung – Thomas Sakschewski” (https://www.beuth.de/de/publikation/technische-leitung-veranstaltungsleitung/318395250)

Welche Qualifikationen muss eine Veranstaltungsleitung besitzen?

Wie bereits beschrieben, wird die Veranstaltungsleitung in Abstimmung zwischen dem Veranstalter und Betreiber benannt. Der Grund dafür wird in nachfolgender Aufgabenvielfalt deutlich: 

      • Grundsätzlich ist für die Wahrnehmung der Veranstaltungsleitungs-Rolle keine formale Qualifikation nötig.
      • §15 DGUV V17/18 präzisiert jedoch: Die Veranstaltungsleitung muss über eine “dem Gefährdungsgrad entsprechende” Qualifikation verfügen.
      • §38 Abs. 5 MVStättVO: Jedoch muss die Veranstaltungsleitung mit der Veranstaltungsstätte, allen Einrichtungen, Betriebsvorschriften und Brandschutzordnung vertraut sein und sie im Notfall bedienen können.
      • §42 Abs. 2 MVStättVO: Sie muss unterwiesen sein über die Lage und Bedienung der Löscheinrichtungen, -anlagen, Rauchabzugsanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlage, Brandmelde- und Alarmzentrale, die Brandschutzordnung sowie die Betriebsvorschriften.
      • §2 MPrüfVO: Sie muss weiterhin unterwiesen sein über die Lüftungsanlage, CO-Warnanlage, Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlage, Feuerlöscheranlage und die Sicherheitsstromversorgung.
      • Die Veranstaltungsleitung braucht detaillierte Kenntnisse über die MVStättVO, die DGUV V17/18 sowie die DGUV I215-310.
      • Gleichzeitig benötigt sie natürliche Kenntnisse über Veranstaltungsabläufe und -inhalte.
      • §15 DGUV 17 DA: Sie muss weisungsbefugt sein.
      • Und letztlich werden wichtige Softskills beschreiben: Empathie, Führungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Stressbelastbarkeit.

Schon bei kleinen Eventproduktionen sind die Gegebenheiten vor Ort entscheidend und diverse Dienstleistende und Beteiligte machen klare Abstimmungen nötig. Letztlich sichert die Rolle der Veranstaltungsleitung die (je nach Situation) nötige Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen. Genauso ermöglicht sie die richtige Entscheidungsfindung mit Blick auf alle sicherheitsrelevanten, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe einer Veranstaltung.

Um Ihre Verantwortung als Veranstalter wahrzunehmen, ist es wichtig diese Rolle (in Abstimmung mit dem Betreiber) zu bennenen. Weiterhin müssen alle Verantwortlichkeiten eindeutig definiert und mittels eines Organigramms  visualisiert werden. Dabei müssen alle Rollen und Verantwortlichkeiten eindeutig benannt und beschrieben werden. Letztlich ergibt sich daraus auch ein Kommunikations- und Eskalationsplan, welcher in kritischen Situationen unverzichtbar ist.  

Sie wünschen Hilfe und Know-How bei der Erstellung des Organigramms und der richtigen Benennung aller notwendigen Rollen? Wir helfen Ihnen, Ihre Verantwortung wahr zu nehmen!  

Mike Doerfling
International Business Developer

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Niko Hocke
Managing Director

productions@niyu.de
+49 (0)30 8471 0869-2

 

 

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